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FDP Grafschaft Bentheim

Stellungnahme zum Nichtraucherschutzgesetz 05.03.2008

Rudolf Kreft FDP Am Kuckkuck 28
Mitglied des Kreistages im 48455 Bad Bentheim, den 14.02.2008
Landkreis Grafschaft Bentheim FON: 05922-904479
Mit Sitz im KA FAX: 05922-904479



An den
Fraktionsvorsitzenden
der FDP
Herrn DR. Philipp Rösler
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Mit der Bitte um Vorlage
in der FDP-Landtagsfraktion

Nichtraucherschutzgesetz


Sehr verehrter Herr Dr. Rösler!

Im Aufmacher der Grafschafter Nachrichten, Nordhorn, im Verbund mit der Osnabrücker Zeitung, wird gefragt: Wird das Rauchverbot wieder gelockert?
Das ist offenbar Thema der Koalitionsgespräche von CDU und FDP in Hannover. Ein Signal, welches unsere mittelständischen Wähler aus dem Gastronomiebereich erwartungsvoll zur Kenntnis genommen haben. Leider vergeblich, denn so hört man aus "gut informierten Kreisen", die CDU hat auf Veranlassung von Christian Wulff abgeblockt und für die FDP war das doch nur eine rhetorische Frage um das Gesicht nach außen zu wahren.
Auch wenn ich mich verbal gegen die Verdächtigungen wehre, frage ich Sie, Herr Dr. Rösler, was ist denn nun Sache? Der Herr Ministerpräsident kann doch nicht in Alleingängen der FDP den Wind aus den Segeln nehmen.

Bei der Dehoga in Vreden, haben Sie, Herr Rösler, lt. GN, den Veranstaltern und den Zuhörern zugesagt, dass sich die FDP für eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes einsetzen wird.
Als Nichtraucher , empfinde ich als Diskriminierung des Eigentums wenn der Gastwirt einer Ein- oder Zweiraumgaststätte – und nur um diese geht es mir – seinen Gästen sagen muss, da wo ihr euch ein Leben lang wohl gefühlt habt, dürft ihr nicht mehr rauchen, bitte geht nach draußen. Und das Gleiche gilt für den Wirt und sein rauchendes Personal.

Ich habe die Arroganz der Raucher scharf angegriffen wenn sie mir als Nichtraucher entgegengehalten haben, "wenn dir unser Qualmen nicht passt, dann geh nach draußen."
Das was der Gesetzgeber nunmehr beschlossen hat, ist für mich unerträgliche Willkür, die den Gastgeber zwingt seinen rauchenden Gast in Regen stehen zu lassen. Wie so oft verfallen wir von einem Extrem in das Andere. Wir als Liberale sollten nicht alles mitmachen was die CDU ihren Wählern zumutet. Was hätte wohl "Papa Heuss" zu dem Einknicken der FDP gesagt?
Ja – zum Nichtraucherschutz aber keine Bevormundung eigenverantwortlicher Bürger.
Der Gastwirt sollte in Abstimmung mit seinem Personal selber entscheiden dürfen ob in seiner Gaststätte geraucht werden darf und in einer Zweiraumgaststätte sollte er festlegen dürfen, welches der Speiseraum und damit der Nichtraucherraum ist. Bei privaten Feiern muss er nicht das Rauchen verbieten.
Im Gespräch mit Ihrer Kollegin, Frau Gabriela König, hat sie mich wissen lassen, dass die FDP vor Jahren in Niedersachsen durchgesetzt hat, dass alle verabschiedeten Gesetze nach drei Jahren auf ihre Effektivität überprüft werden. Ich bitte Sie, Herr Dr. Rösler, setzen Sie sich dafür ein, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf seine Nachhaltigkeit nicht erst im Jahr 2010 überprüft wird. Das ist m.E. zu spät und das Warten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist für mich zumindest befremdlich. Muss es denn soweit kommen, dass wir für jedes Gesetz die Bestätigung der Richter benötigen.
Eine Antwort erbittend, zeichne ich

hochachtungsvoll

Rudolf Kreft


Dr. Guido Westerwelle MdB Bezug: Schreiben vom 16.11.2006
Carl-Ludwig Thiele MdB Schreiben vom 12.09.2006
Walter Hirche MdL Schreiben vom 09.11.2006
Gabriela König
Osnabrücker Zeitung
Grafschafter Nachrichten


In der GN war zu lesen:

18.02.2008
Kreft beklagt Willkür des Gesetzgebers

Nichtraucherschutz


is Nordhorn / Hannover. Der Bad Bentheimer FDP-Kreistagsabgeordnete Rudolf Kreft hat die GN-Berichterstattung über Gastwirte, die über Einbußen durch das Nichtraucherschutzgesetz klagen, zum Anlass für einen Appell an den FDP-Landtagsfraktionsvorsitzenden Dr. Philipp Rösler genutzt. Kreft fordert in seinem Schreiben Rösler auf, sich für eine baldige Überprüfung des Gesetzes stark zu machen. Gleichzeitig äußert sich Kreft enttäuscht darüber, dass die FDP im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eine Lockerung des Rauchverbotes in der Gastronomie nicht habe durchsetzen können. Kreft erinnert Rösler daran, dass er laut GN gegenüber dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Verden angekündigt habe, die FDP werde sich für eine Novellierung des Gesetzes einsetzen. Dazu schreibt Rudolf Kreft: "Als Nichtraucher empfinde ich es als Diskriminierung des Eigentums, wenn der Gastwirt einer Ein- oder Zweiraumgaststätte seinen Gästen sagen muss: Da, wo ihr euch ein Leben lang wohl gefühlt habt, dürft ihr nicht mehr rauchen." Kreft fordert für die Betreiber von Einraumkneipen Entscheidungsfreiheit. Bei Zweiraumgaststätten müsse der Gastwirt selbst festlegen dürfen, wo (nicht) geraucht wird. Unter anderem heißt es in Krefts Schreiben weiter: "Das, was der Gesetzgeber nunmehr beschlossen hat, ist für mich unerträgliche Willkür, die den Gastgeber zwingt, seinen rauchenden Gast im Regen stehen zu lassen." Er sage "Ja zum Nichtraucherschutz, aber keine Bevormundung eigenverantwortlicher Bürger."



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